ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. Geltungsbereich der AGB

1.1 Die folgenden AGB gelten für die Teilnahme an allen von der T+M-FitnessClub GmbH (im Folgenden: T+M) angebotenen Leistungen (Kurse, Eigentraining in unseren Räumen sowie im Außenbereich) nach Maßgabe des zwischen T+M und dem Mitglied geschlossenen Vertrages. Gegenstand des Vertrages ist die Mitgliedschaft im Fitnessstudio am Standort in Nittendorf. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung.
1.2 Der Vertragsschluss und die damit verbundene Mitgliedschaft kommen durch die Unterschrift des Mitglieds unter dem jeweiligen Fitnessstudiovertrag zustande.

2. Vertragsdauer/Kündigung
2.1 Die Mitgliedschaft besteht für die Dauer der vereinbarten Laufzeit gemäß des zwischen T+M und dem Mitglied geschlossenen Vertrages. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
2.2 Ein Vertrag mit der Erstlaufzeit von 12 Monaten verlängert sich automatisch um jeweils 12 weitere Monate, wenn er nicht spätestens zwei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Schriftform gekündigt wird.
2.3 Ein Vertrag mit der Erstlaufzeit von 18 Monaten verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens zwei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Schriftform gekündigt wird.
2.4 Ein Vertrag mit der Erstlaufzeit von 24 Monaten verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens zwei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Schriftform gekündigt wird.
2.5 Das Kündigungsrecht gilt für beide Seiten. Jede Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.

3. Fälligkeit des Mitgliedbeitrags
3.1 Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag ist im Voraus monatlich bis spätestens zum 3. eines jeden Monats zu entrichten. Der Mitgliedsbeitrag ist im Wege des Lastschriftverfahrens zu begleichen. Hierfür unterzeichnet der Kunde bei Abschluss des Vertrags ein Lastschriftmandat.
3.2 Das Mitglied hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts zu erstatten.
3.3 Gerät das Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeiträgen schuldhaft in Verzug, so werden die restlichen Beiträge bis zum Ablauf der aktuellen Laufzeit der Mitgliedschaft sofort und insgesamt zur Zahlung fällig.

4. Anpassung des Mitgliedsbeitrages
Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer ist T+M berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend der Erhöhung anzupassen. T+M wird dem Mitglied die Anpassung in Textform mitteilen. Diese Erhöhung des Mitgliedsbeitrags wird ab Beginn des dem Zeitpunkt der Mitteilung folgenden Vertragsjahres wirksam. Ermäßigt sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend.

5. Ermäßigungen
5.1 T+M bietet Mitgliedern unter bestimmten Voraussetzungen Sondertarife an. Gegen Vorlage eines Nachweises über die jeweilige Berechtigung (z.B. Arbeitgeberbescheinigung, Firmenausweis, Immatrikulationsbescheinigung, Schülerausweis, Ausbildungsvertrag) gewährt T+M dem Mitglied eine Ermäßigung. Der ermäßigte Tarif wird im Fitnessstudiovertrag vereinbart. Zum Erhalt der Ermäßigung muss der Kunde alle 12 Monate nach Vertragsbeginn einen Nachweis vorlegen, aus dem sich die fortdauernde Zugehörigkeit ergibt. Solange kein Folgenachweis erbracht wird, erfolgt keine Ermäßigung nach dem Ablauf des 12. Monats mehr.
5.2 Die jeweilige Ermäßigung bestimmt sich nach dem Tarif des jeweiligen Fitnessstudiovertrags.

6. Pausieren des Vertrags
6.1 Auf Antrag des Mitglieds kann T+M beitragsfreie Pausen von der Mitgliedschaft gewähren, sofern das Mitglied durch ärztliches Attest aufgrund von schwerwiegender Erkrankung oder Verletzung Sportunfähigkeit nachweist. Dasselbe gilt, wenn das Mitglied nachweislich einen berufsbedingten Auslandseinsatz antritt, der die Dauer von sechs zusammenhängenden Monaten überschreitet.
6.2 Eine Pause kann immer nur für volle Mitgliedsmonate gewährt werden. T+M gewährt keine Pause, wenn der Vertrag bereits von einer Vertragspartei gekündigt worden ist. Die Mitgliedschaft verlängert sich um die Anzahl der Pausenmonate, ungeachtet dessen, wann diese gekündigt wird. Während der gewährten Pause ist es dem Mitglied nicht erlaubt, den FitnessClub der T+M zu nutzen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7. Nutzung
7.1 Den Mitgliedern steht die Trainingsfläche des FitnessClubs während den Öffnungszeiten zur Verfügung, es sei denn, es gelten gesonderte Regelungen im entsprechend gewählten Tarif. Zugang erfolgt durch Auflegen des Transponderarmbands am dafür vorgesehenen Lesegerät der Eingangstür. Vor jedem Trainingsbeginn erfolgt ein verpflichtender Check-In des Mitglieds durch das anwesende Thekenpersonal. Erst nach erfolgtem Check-In kann das Mitglied die jeweils gebuchten Optionen (z.B. Spind, Sauna, elektronischer Zirkel) nutzen.
7.2 Nach dem Vertragsschluss erfolgt eine einmalige eingehende Einweisung in die Nutzung der Geräte durch unsere Trainer. Termine mit den Trainern zur Erstellung eines Trainingsplans können jederzeit während unserer Servicezeit vereinbart werden.
7.3 Den Mitgliedern stehen kostenfrei die hauseigenen Parkplätze während der Öffnungszeiten des FitnessClubs zur Verfügung. Diese können von den Mitgliedern ausschließlich während ihrer Anwesenheit im FitnessClub genutzt werden. T+M behält sich das Recht vor, das Fahrzeug eines Mitglieds kostenpflichtig abschleppen zu lassen, wenn dadurch ein Parkplatz über diese Zeit hinaus belegt wird. Bei vollständiger Auslastung der Parkplatzkontingente oder sonstigen Kapazitätseinschränkungen bis hin zum dauerhaften Wegfall der Parkmöglichkeiten, besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz und kein Recht zur außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft.

8. Bearbeitungsgebühr und Servicepauschale
8.1 Zusätzlich zu dem Monatsbeitrag entstehen einmalige Kosten in Höhe von 149,- EUR. Diese umfassen eine Verwaltungs-, Bearbeitungs,- und Servicepauschale. Die Gebühr wird mit Vertragsschluss fällig und mit dem ersten Monatsbeitrag eingezogen.
8.2 In der Pauschale enthalten ist zudem das Transponderarmband, mit dem das Mitglied Zugang zu allen vertraglich vereinbarten Leistungen im FitnessClub erhält, komfortabel die Schließfächer nutzen sowie bargeldlos zahlen kann.

9. Bargeldloses zahlen
Der Erwerb sämtlicher Waren und Dienstleistungen im FitnessClub der T+M erfolgt ausschließlich über bargeldlose Bezahlung über das Transponderarmband.
Hierfür kann das Mitglied, während den Servicezeiten durch einen Mitarbeiter einen bestimmten Betrag auf das Transponderarmband aufladen. Der aufgeladene Betrag wird mit dem nächsten Monatsbeitrag im Wege des Lastschriftverfahrens eingezogen.

10. Transponderarmband
10.1 Das Mitglied erhält im Fitnessstudio bei Vertragsabschluss ein Transponderarmband, welches diesem den Zutritt zu den Räumlichkeiten des FitnessClubs ermöglicht.
10.2 Das Mitglied ist verpflichtet, das erhaltene Transponderarmband vor der Nutzung durch Unberechtigte zu schützen, insbesondere jeden Verlust umgehend T+M zu melden. Im Falle des Verlustes oder selbstverschuldeten Defektes des Transponderarmbandes ist das Mitglied zum Neuerwerb eines Armbandes in Höhe von 39,- EUR verpflichtet, es sei denn das Mitglied kann nachweisen, dass T+M ein geringerer Schaden entstanden ist.

11. Haftung der T+M
Die T+M haftet nicht für Schäden der Kunden, einschließlich für den Verlust von Wertgegenständen, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes geregelt ist. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens T+M beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der T+M beruhen.

12. Hausordnung
Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung, welche im FitnessClub aushängt. Das Trainerpersonal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes und der Ordnung und Sicherheit nötig ist, Weisungen zu erteilen. Den Weisungen ist Folge zu leisten.
Bei Verstößen gegen unsere Hausordnung kann die T+M durch ihre Geschäftsführer Sanktionen bis hin zur außerordentlichen Kündigung nach eigenem Ermessen verhängen.

13. Datenschutz
T+M wird im Hinblick auf personenbezogene Daten des Mitglieds die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wahren. Ausführliche Hinweise zur Datenverarbeitung sind gesondert in den Datenschutzhinweisen aufgeführt und werden dem Mitglied bei Vertragsschluss ausgehändigt.

14. Vertragsänderungen
Die T+M kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft ändern. Im Fall einer Änderung oder Ergänzung werden die entsprechenden AGB’S dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die Änderung bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam wird. Der Kunde kann einer Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (§ 126b BGB) widersprechen.